Vor knapp einem Jahr hat Brandenburg als erstes Bundesland das Paritätsgesetz verabschiedet. Das Gesetz tritt Mitte 2020 in Kraft. Frauen und Männer werden nach dem Reißverschlussprinzip aufgestellt. Was können wir in Niedersachsen (und den übrigen Bundesländern) tun? Frauen sind in den (kommunalen) Parlamenten weiterhin unterrepräsentiert. Die AsF (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen) hat zum Neujahresempfang zu 🌹 Auf ein Wort mit Klara Geywitz am Samstag, 18. Januar 2020 eingeladen. Es waren etliche (nicht nur) Lüneburger*innen gekommen, um mit Klara Geywitz u.a. über politische Teilhabe von Frauen in Parlamenten, Bildungschancen und gerechte Löhne zu diskutieren.
Bereits 1919 kandidierten 300 Frauen für die verfassungsgebende Nationalversammlung. Knapp 9 % betrug der Anteil der Frauen unter den gewählten Abgeordneten. Marie Juchacz (SPD) sprach am 19.02.1919 als erste Frau in der Nationalversammlung. Im Grundgesetz ist die Gleichbereichtigung von Mann und Frau verankert (Artikel 3 (2)). Doch lediglich nur 28 Frauen gehörten dem ersten Bundestag an. In den folgenden Jahren blieb der Anteil der Frauen im Deutschen Bundestag unter 10 Prozent. Mittlerweile haben wir um die 30 Prozent Frauenanteil in den Parlamenten erreicht. Auch auf kommunaler Ebene sind die Frauenanteile nicht höher. Der Frauenanteil vor allem auf kommunaler Ebene, der Basis unserer Demokratie, ist zu niedrig.
Die SPD besetzt die Wahllisten paritätisch. Alle Ämter und Listen müssen mit 40 Prozent (ob Frau oder Mann) besetzt sein. Frauen und Männer wechseln sich nach dem Reißverschlussprinzip auf den Listen ab.