Coronavirus Covid-19 Informationen im Landkreis Lüneburg

Adventszeit mit Corona

Unser Gesundheitssystem steht weiter unter Druck. Unser Ziel ist so viele Menschen wie nur eben möglich vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir alle unseren Beitrag dazu leisten, Kontakte zu anderen weiter zu verringern.

Vorerst gültigen Beschränkungen vom 1. – 20. Dezember 2020

  • Geschäfte bleiben offen (teilweise mit strengeren Auflagen)
  • Restaurants, Cafés, Theater, Fitnesstudios und andere Freizeiteinrichtungen bleiben bis zum 20. Dezember 2020 geschlossen.
  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen: höchstens fünf Personen (Kinder unter 14 Jahre ausgenommen) aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt dürfen sich treffen.
  • Der letzte Schultag in diesem Jahr ist der 18. Dezember.
  • Schulen und Kindergärten sollen möglichst lange offen bleiben. Hier gibt es spezielle Hotspot-Regelungen (7-Tage-Inzidenz > 200).
  • In der Zeit vom 23.12.20 – 1.1.21 sind Treffen von bis zu 10 Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis erlaubt.
  • Die Überbrückungshilfen werden vom Bund bis Mitte 2021 verlängert.

Novemberhilfe und Überbrückungshilfe

Vom November-Teil-Lockdown betroffene Unternehmen, Betriebe und (Solo-Selbstständige, sowie Vereine und Einrichtungen können die Novemberhilfe beantragen.

Mit der Novemberhilfe sollen Umsatzeinbußen ausglichen werden und umfasst 75 % des Umsatzes aus dem Jahre 2019. Hier gibt es auch Umstände, dass der Monatsdurchschnitt von 2019 oder der Monate seit der Öffnung berücksichtig werden.

Die Novemberhilfe kann nur über eine/n Steuerberater*in oder Wirtschaftsprüfer*in beantragt werden. Soloselbstständige können dies über einen ELSTER-Zertifikat machen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit Überbrückungshilfe zu beantragen.