SPD-Landtagsfraktion will Bürgerbusvereine unterstützen – bis zu 7500 Euro pro Verein!

Mit dem von der rot-grünen Koalition eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes hat der Landtag ein Gesetzgebungsverfahren gestartet, um Bürgerbusvereine finanziell, ohne viel Bürokratie zu helfen. Durch eine Pauschale vom Land – mindestens 3.000 Euro jährlich – soll die Basis der Vereinsarbeit gestärkt werden. Dadurch sollen die ehrenamtlich organisierten und betriebenen Verkehrsangebote in der Fläche ausgebaut und bestehende Angebote gesichert werden.
„Bürgerbusvereine leisten einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrsanbindung – vor allem wie bei uns im Landkreis im ländlichen Raum. Sie schließen Angebotslücken außerhalb der Ballungszentren und bieten zuverlässige Verbindungen nach Lüneburg aber auch innerhalb der Samtgemeinden zum Supermarkt oder auch zum Arzttermin“, betont Abgeordneter Meyn, der sich im Rahmen seiner letzten Sommertour bereits von dem Angebot überzeugen konnte: „Ohne die engagierten Ehrenamtlichen wären viele Menschen im ländlichen Raum ohne Auto aufgeschmissen.“

Die Vereine sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Auf der einen Seite unterliegen ihre Verkehrsangebote und damit die Vereinstätigkeit einer gesetzlichen Betriebspflicht. Auf der anderen Seite müssen sich die Vereine auf das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder stützen. Mit der nun möglichen Pauschale sollen diese Vereine jetzt unterstützt werden.
Dazu Meyn abschließend: „Wir wollen Bürgerbusvereine stärker unterstützen, da sie ein wichtiges Puzzleteil der Mobilitätswende im ländlichen Raum sind. Im weiteren Verfahren sind natürlich noch Detailfragen zu klären. Ich setze mich dafür ein,  dass im Landkreis Lüneburg unsere sechs Bürgerbusvereine Amt Neuhaus, Amelinghausen, Bardowick, Bleckede, Ostheide und Scharnebeck davon profitieren werden. Zum Haushalt 2025 sollen die Mittel bereitgestellt werden.“

Dies betont auch Achim Gründel, Gruppenvorsitzender im Samtgemeinderat Bardowick. Es war damals u.a. Gründels Initiative, auch in Bardowick einen Bürgerbus einzuführen. Umso mehr freut er sich nun über die Anerkennung aus Hannover. „Das zeigt klar: wir sind auf dem richtigen Weg!“, so Gründel. 

Philipp Meyn: Ministerium lehnt Erweiterung des Designer-Outlet Soltau ab

Vergrößerung nicht mit Zielen der Raumordnung vereinbar

Hannover, den 02. Mai 2024 –  Das Landwirtschaftsministerium hat den Antrag der Stadt Soltau, dass das Designer Outlet Soltau (DOS) von derzeit 10.000 Quadratmeter auf 15.000 Quadratmeter Verkaufsfläche vergrößert werden darf, abgelehnt.

Für Philipp Meyn (SPD), den örtlichen Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis Lüneburg, sind dies nach verschiedenen Gesprächen wie bspw. mit dem Handelsverband Harz-Heide erfreuliche Nachrichten: „Die Aktivitäten zur Belebung der Lüneburger Innenstadt würden durch eine Vergrößerung des Outlets an der A7 ausgebremst“. “ Die Entscheidung, das Designer Outlet Center in Soltau nicht zu erweitern, zeige daher eine klare Priorisierung: den Schutz unserer Einzelhändler und die Belebung unserer Innenstädte. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Expansion von Outlet-Zentren die Anziehungskraft und die Lebendigkeit unserer Innenstädte bedroht. Die Entscheidung des Ministeriums ist ein wichtiger Schritt, um dies zu verhindern.“, so der Abgeordnete.

Zum Hintergrund: Die derzeitige Größenbeschränkung ergibt sich aus dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP). Es legt unter anderem fest, dass solche Betriebe nur in zentralen Orten geplant werden dürfen, um innerstädtische Versorgungsstrukturen nicht zu gefährden. Die Stadt Soltau hatte beim Landwirtschaftsministerium beantragt, ausnahmsweise von den Zielen der Raumordnung im LROP abweichen zu dürfen. Für eine solche so genannte Zielabweichung sind die Voraussetzungen gesetzlich geregelt: Von einem Ziel der Raumordnung kann nur abgewichen werden, wenn die Abweichung raumordnerisch vertretbar ist, die Grundzüge der Planung (des LROP) nicht berührt werden und andere in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen ihr Einvernehmen erteilen.

Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die betroffenen Gemeinden wurden beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Mehrere dieser Stellen haben ihre Zustimmung zur Erweiterung verweigert. Da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zielabweichung somit nicht vorliegen, war der Antrag abzulehnen. Die Stadt Soltau wurde umfassend mündlich und schriftlich angehört. Gegen die Entscheidung des Landes kann die Stadt innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen.