Novemberhilfe und Überbrückungshilfe

Vom November-Teil-Lockdown betroffene Unternehmen, Betriebe und (Solo-Selbstständige, sowie Vereine und Einrichtungen können die Novemberhilfe beantragen.

Mit der Novemberhilfe sollen Umsatzeinbußen ausglichen werden und umfasst 75 % des Umsatzes aus dem Jahre 2019. Hier gibt es auch Umstände, dass der Monatsdurchschnitt von 2019 oder der Monate seit der Öffnung berücksichtig werden.

Die Novemberhilfe kann nur über eine/n Steuerberater*in oder Wirtschaftsprüfer*in beantragt werden. Soloselbstständige können dies über einen ELSTER-Zertifikat machen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit Überbrückungshilfe zu beantragen.