Jakob Blankenburg auf Listenplatz 13 der niedersächsischen Landesliste gewählt

Hannover – Am vergangenen Samstag, den 04. Januar 2025 trafen sich die niedersächsischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zur Aufstellung ihrer Landesliste zur kommenden Bundestagswahl in Hannover. Der regionale SPD-Kandidat Jakob Blankenburg, Direktbewerber im Wahlkreis 37 Lüchow-Dannenberg – Lüneburg, wurde bei der Versammlung auf Platz 13 gewählt und verbessert sich damit um zwei Plätze im Vergleich zur vergangenen Wahl im Jahr 2021. 

Auf der Liste vor Blankenburg postiert sind unter anderem politische Schwergewichte, wie der SPD-Parteivorsitzende Lars Klingbeil (Platz 1) oder der aktuelle Verteidigungsminister Boris Pistorius (Platz 3). Auf den hinteren Plätzen der insgesamt 78 Personen umfassenden Liste befinden sich mit Karoline Feldmann (Platz 42), Luca Tom Thieme (Platz 61) und Josephine Kiecol (Platz 70) noch drei weitere Kandidaten aus der Hansestadt beziehungsweise dem Landkreis Lüneburg. 

Dem Gesamtvorschlag stimmten über 90% der anwesenden Delegierten in Hannover zu. Weitere Infos sowie die gesamte Landesliste können auf der Homepage der SPD Niedersachsen eingesehen werden: https://www.spdnds.de/2025/01/04/landesliste-btw-2025/

Bundestagswahl 2025 – Infostand am 24.01.2025 in Vögelsen


Der SPD-Ortsverein Samtgemeinde Bardowick wird mit einem Infostand zur Bundestagswahl 2025 in Vögelsen auf dem Wochenmarkt am Freitag, den 24.01.2025 von 09:00-12:00 Uhr vertreten sein.

Wir möchten unseren Kandidaten Jakob Blankenburg für weitere, erfolgreiche 4 Jahre im Bundestag unterstützen und laden jede und jeden herzlich dazu ein, uns bei diesem Ziel zu unterstützen.

Wir freuen uns auf Euren Besuch, interessante Gespräche und Diskussionen.

SPD-Landtagsfraktion will Bürgerbusvereine unterstützen – bis zu 7500 Euro pro Verein!

Mit dem von der rot-grünen Koalition eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes hat der Landtag ein Gesetzgebungsverfahren gestartet, um Bürgerbusvereine finanziell, ohne viel Bürokratie zu helfen. Durch eine Pauschale vom Land – mindestens 3.000 Euro jährlich – soll die Basis der Vereinsarbeit gestärkt werden. Dadurch sollen die ehrenamtlich organisierten und betriebenen Verkehrsangebote in der Fläche ausgebaut und bestehende Angebote gesichert werden.
„Bürgerbusvereine leisten einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrsanbindung – vor allem wie bei uns im Landkreis im ländlichen Raum. Sie schließen Angebotslücken außerhalb der Ballungszentren und bieten zuverlässige Verbindungen nach Lüneburg aber auch innerhalb der Samtgemeinden zum Supermarkt oder auch zum Arzttermin“, betont Abgeordneter Meyn, der sich im Rahmen seiner letzten Sommertour bereits von dem Angebot überzeugen konnte: „Ohne die engagierten Ehrenamtlichen wären viele Menschen im ländlichen Raum ohne Auto aufgeschmissen.“

Die Vereine sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Auf der einen Seite unterliegen ihre Verkehrsangebote und damit die Vereinstätigkeit einer gesetzlichen Betriebspflicht. Auf der anderen Seite müssen sich die Vereine auf das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder stützen. Mit der nun möglichen Pauschale sollen diese Vereine jetzt unterstützt werden.
Dazu Meyn abschließend: „Wir wollen Bürgerbusvereine stärker unterstützen, da sie ein wichtiges Puzzleteil der Mobilitätswende im ländlichen Raum sind. Im weiteren Verfahren sind natürlich noch Detailfragen zu klären. Ich setze mich dafür ein,  dass im Landkreis Lüneburg unsere sechs Bürgerbusvereine Amt Neuhaus, Amelinghausen, Bardowick, Bleckede, Ostheide und Scharnebeck davon profitieren werden. Zum Haushalt 2025 sollen die Mittel bereitgestellt werden.“

Dies betont auch Achim Gründel, Gruppenvorsitzender im Samtgemeinderat Bardowick. Es war damals u.a. Gründels Initiative, auch in Bardowick einen Bürgerbus einzuführen. Umso mehr freut er sich nun über die Anerkennung aus Hannover. „Das zeigt klar: wir sind auf dem richtigen Weg!“, so Gründel. 

Philipp Meyn: Ministerium lehnt Erweiterung des Designer-Outlet Soltau ab

Vergrößerung nicht mit Zielen der Raumordnung vereinbar

Hannover, den 02. Mai 2024 –  Das Landwirtschaftsministerium hat den Antrag der Stadt Soltau, dass das Designer Outlet Soltau (DOS) von derzeit 10.000 Quadratmeter auf 15.000 Quadratmeter Verkaufsfläche vergrößert werden darf, abgelehnt.

Für Philipp Meyn (SPD), den örtlichen Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis Lüneburg, sind dies nach verschiedenen Gesprächen wie bspw. mit dem Handelsverband Harz-Heide erfreuliche Nachrichten: „Die Aktivitäten zur Belebung der Lüneburger Innenstadt würden durch eine Vergrößerung des Outlets an der A7 ausgebremst“. “ Die Entscheidung, das Designer Outlet Center in Soltau nicht zu erweitern, zeige daher eine klare Priorisierung: den Schutz unserer Einzelhändler und die Belebung unserer Innenstädte. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Expansion von Outlet-Zentren die Anziehungskraft und die Lebendigkeit unserer Innenstädte bedroht. Die Entscheidung des Ministeriums ist ein wichtiger Schritt, um dies zu verhindern.“, so der Abgeordnete.

Zum Hintergrund: Die derzeitige Größenbeschränkung ergibt sich aus dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP). Es legt unter anderem fest, dass solche Betriebe nur in zentralen Orten geplant werden dürfen, um innerstädtische Versorgungsstrukturen nicht zu gefährden. Die Stadt Soltau hatte beim Landwirtschaftsministerium beantragt, ausnahmsweise von den Zielen der Raumordnung im LROP abweichen zu dürfen. Für eine solche so genannte Zielabweichung sind die Voraussetzungen gesetzlich geregelt: Von einem Ziel der Raumordnung kann nur abgewichen werden, wenn die Abweichung raumordnerisch vertretbar ist, die Grundzüge der Planung (des LROP) nicht berührt werden und andere in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen ihr Einvernehmen erteilen.

Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die betroffenen Gemeinden wurden beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Mehrere dieser Stellen haben ihre Zustimmung zur Erweiterung verweigert. Da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zielabweichung somit nicht vorliegen, war der Antrag abzulehnen. Die Stadt Soltau wurde umfassend mündlich und schriftlich angehört. Gegen die Entscheidung des Landes kann die Stadt innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen.